Verbandsgemeinde Westerburg ist bemüht, sein Nutzerportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Online-Angebot ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Bedienhilfen oben rechts (Schriftgröße, Kontrast, lesefreundliche Darstellung) unterstützen die Nutzung mit verschiedenen Hilfsmitteln.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nicht oder nicht vollständig barrierefreien Inhalte sind hier aufzuführen (z. B. einzelne PDF-Dokumente, eingebettete Karten). Diese Angabe ist vom Betreiber zu pflegen.

Barrieren melden & Kontakt (Feedback-Mechanismus)

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Teilen Sie uns das mit:

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Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die konkrete Schlichtungsstelle (je nach Bundesland) ist vom Betreiber hier einzutragen.

Dies ist eine Platzhalter-Erklärung. Der Betreiber ist verpflichtet, sie mit den konkreten Angaben (Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Erstellungsdatum, zuständige Schlichtungsstelle) zu vervollständigen.