Verbandsgemeinde Westerburg ist bemüht, das Nutzerportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Online-Angebot ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind unten aufgeführt. Die Bedienhilfen oben rechts (Schriftgröße, Kontrast, lesefreundliche Darstellung) unterstützen die Nutzung mit verschiedenen Hilfsmitteln.

Der Weg zur Raumbuchung – Navigation, Anmeldung, Suche, Buchung und Buchungsverwaltung – wurde am 5. September 2026 mit der Tastatur durchlaufen und im gerenderten Seitenbaum geprüft; dabei traten keine Verstöße auf. Jeder Grundriss lässt sich dort über die Schaltfläche „Liste“ als Tabelle anzeigen – mit denselben Plätzen, demselben Tag und demselben Buchungsschritt. Diese Ansicht kommt ohne JavaScript aus.

Grundlage der Einschätzung im Übrigen ist eine werkzeuggestützte Prüfung der Oberfläche gegen WCAG 2.1 Stufe AA vom 5. September 2026. Eine Prüfung mit Screenreader steht für alle Bereiche noch aus; solange sie fehlt, kann die Vereinbarkeit nicht weitergehend erklärt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Einschränkungen sind uns bekannt. Sie betreffen die Software selbst und gelten deshalb für alle Verwaltungen, die sie einsetzen:

  • Kartenansichten zum Anzeigen. Die Karten in der Asylverwaltung und in Vorsorge & Wartung (Liegenschaften, Objektstandorte) reagieren nicht auf die Tastatur (WCAG 2.1, Erfolgskriterium 2.1.1). Sie zeigen an, sie nehmen nichts entgegen – dieselben Angaben stehen jeweils in der Liste und in der Detailansicht daneben. Es geht dadurch keine Funktion verloren.
  • Einzelne Bedienelemente ohne aussagekräftige Beschriftung. In Tabellen tragen Schaltflächen teilweise nur eine allgemeine Beschriftung („Löschen“) statt einer, die den Datensatz nennt (Erfolgskriterium 2.4.4).
  • Einzelne Eingabefelder ohne verknüpfte Beschriftung (Erfolgskriterium 3.3.2) sowie Tabellen ohne ausgezeichnete Kopfzellen (Erfolgskriterium 1.3.1).
  • Farbkontraste. Einzelne Akzentfarben erreichen als Textfarbe auf hellem Grund nicht die geforderten 4,5:1 (Erfolgskriterium 1.4.3). Die Prüfung dieser Stellen läuft.

Hier zusätzlich einzutragen sind Inhalte, die diese Verwaltung selbst einstellt und die nicht barrierefrei sind – etwa eingescannte PDF-Dokumente oder Videos ohne Untertitel.

Barrieren melden & Kontakt (Feedback-Mechanismus)

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Teilen Sie uns das mit:

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Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die konkrete Schlichtungsstelle (je nach Bundesland) ist vom Betreiber hier einzutragen.

Dies ist eine Platzhalter-Erklärung. Der Betreiber ist verpflichtet, sie mit den konkreten Angaben (Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Erstellungsdatum, zuständige Schlichtungsstelle) zu vervollständigen.