Hinweis: Je nach Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Dokumente können Gebühren fällig werden. In einem solchen Fall erhalten Sie nach Zusendung der angeforderten Akten einen gesonderten Gebührenbescheid.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg verwahrt Bauakten der Jahre 1956 bis 1972. Bauakten vor 1956 sind nicht mehr vorhanden. Bauakten ab 1973 werden von der Kreisverwaltung in Montabaur geführt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anfrage.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus. Die Angabe des damaligen Bauherrn erleichtert die Recherche.
Für das angegebene Baujahr kann kein Antrag bearbeitet werden: Bauakten vor 1956 sind nicht mehr vorhanden, Bauakten ab dem Jahr 1973 werden von der Kreisverwaltung Montabaur geführt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Kreisverwaltung Montabaur.
Angaben zur Einsichtsberechtigung
Hinweis: Bauakten enthalten personenbezogene Daten. Eine Einsichtnahme ist daher grundsätzlich nur für Eigentümerinnen und Eigentümer oder für hierzu bevollmächtigte Personen möglich.
Sofern Sie nicht Eigentümer/in sind und keine Vollmacht vorliegt, ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ohne Vollmacht kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden.
Weitere Angaben zur Bauakte
So finden wir Ihr Grundstück – bitte geben Sie EINES von beidem an:
• ENTWEDER die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
• ODER die Katasterangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück) – etwa bei Grundstücken im Außenbereich.