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Kinder haben nur einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe, wenn sie mit Ihnen in einem Haushalt leben und für das Kind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gezahlt werden..
Der Antrag ist nur bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen werden.
A – Persönliche Daten zur/zum Leistungsberechtigten (Kind, Jugendliche/r, junge/r Erwachsene/r)
Angaben der/des Erziehungsberechtigten, in deren Haushalt das Kind wohnt
Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) erfassen wir am Ende des Formulars – bitte hier nur die persönlichen Angaben der/des Erziehungsberechtigten eintragen.
Folgende Leistungen werden bezogen
B – Beantragte Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 3 Abs. 4 AsylbLG i. V. m. §§ 34. 34a u. 34b SGB XII
B1 – Ergänzende Angaben zum gemeinschaftlichen Mittagessen
B2 – Ergänzende Angaben zu den Schülerbeförderungskosten
B3 – Ergänzende Angaben zur Teilhabe am soziokulturellen Leben
Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.
Bitte fügen Sie die zu Ihrer Auswahl passenden Nachweise bei:
• Lernförderung: Bescheinigung der Schule
• Ausflüge und Klassenfahrten: Unterlagen der Schule/Kindertagesstätte
• Für Aktivitäten im Verein: Vereinsanmeldung, Beitragsnachweis
• Leistungsbezug: aktueller Bescheid
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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