Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 3 Abs. 4 AyslbLG für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Sozialamt Westerburg.

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A – Persönliche Daten zur/zum Leistungsberechtigten (Kind, Jugendliche/r, junge/r Erwachsene/r)

Angaben der/des Erziehungsberechtigten, in deren Haushalt das Kind wohnt

Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) erfassen wir am Ende des Formulars – bitte hier nur die persönlichen Angaben der/des Erziehungsberechtigten eintragen.

Folgende Leistungen werden bezogen

B – Beantragte Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 3 Abs. 4 AsylbLG i. V. m. §§ 34. 34a u. 34b SGB XII

Mehrfachauswahl möglich. Je nach Auswahl erscheinen weitere Fragen.

Nachweise

Bitte fügen Sie die zu Ihrer Auswahl passenden Nachweise bei:
• Lernförderung: Bescheinigung der Schule
• Ausflüge und Klassenfahrten: Unterlagen der Schule/Kindertagesstätte
• Für Aktivitäten im Verein: Vereinsanmeldung, Beitragsnachweis
• Leistungsbezug: aktueller Bescheid

Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Mehrere Dateien möglich (PDF, JPG oder PNG, je bis 10 MB).

Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

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Ihre Kontaktdaten

Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags durch das Sozialamt der Verbandsgemeinde Westerburg verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Angaben werden nach Übernahme in das Fachverfahren, spätestens 90 Tage nach der Übermittlung, vom Formularserver gelöscht.
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