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Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.
Der Antrag ist nur bei dem örtlich zuständigen Sozialamt zu stellen.
Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) erfassen wir am Ende des Formulars. Für Rückfragen: Sozialamt Westerburg, E-Mail sozialamt@vg-westerburg.de
2. Ehegatt/in, Lebenspartner/in, Lebensgefährt/in
3. Weitere geflüchtete Personen des Haushalts
Weitere geflüchtete Personen, mit denen Sie in Bedarfsgemeinschaft leben und für die Leistungen beantragt werden. Für volljährige Personen bitte jeweils einen eigenen Antrag stellen. Bitte Kopien aller Pässe/Geburtsurkunden beifügen, soweit vorhanden.
4. Weitere Personen im Haushalt ohne Leistungen nach dem AsylbLG
Bitte Nachweise beifügen.
7. Einkommen und Vermögen
Bitte füllen Sie zusätzlich den „Fragebogen zur Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse“ aus – Sie finden ihn in der Formular-Übersicht. Die Angaben betreffen alle antragstellenden Personen. Auch Vermögen im Ausland muss angegeben werden.
Die Leistungen werden entsprechend der Vorgaben des AsylbLG in Form von Geld- oder Sachleistungen, einer Bezahlkarte, Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen erbracht.
9. Einwilligung zur Weitergabe von Behandlungsausweisen und Schweigepflichtentbindung
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass das Sozialamt der Verbandsgemeinde Westerburg als untere Aufnahmebehörde im Rahmen der Krankenhilfe nach dem AsylbLG Behandlungsausweise bei Bedarf direkt an die Leistungserbringer versendet (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Notfallpraxen). Ich bin/Wir sind zudem damit einverstanden, dass das Sozialamt der Verbandsgemeinde Westerburg als untere Aufnahmebehörde und das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die nötigen Auskünfte und Unterlagen von den Leistungserbringern erhalten. So können diese über die von mir/uns gewünschte Maßnahme entscheiden. Ich erlaube/Wir erlauben den Ärzten, im Rahmen der Krankenhilfe Informationen weiterzugeben, und entbinde/n sie insoweit von der ärztlichen Schweigepflicht.
Diese Erklärung gilt bis zu ihrem Widerruf. Der Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich.
10. Betreuer/in bzw. Bevollmächtigte/r
Bitte fügen Sie – soweit zutreffend – folgende Unterlagen bei:
• Kopien aller Pässe bzw. Geburtsurkunden
• Nachweise zum Familienstand
• Kopie des Mutterpasses bei Schwangerschaft
• Nutzungsgebührenbescheid bzw. Mietvertrag und Mietbescheinigung
• Nachweise zur Krankenversicherung
• ggf. Vollmacht
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
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