Antrag auf sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG

Antrag auf sonstige Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz – Sozialamt Westerburg.

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Der Antrag ist nur bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle notwendigen Dokumente und Nachweise vorliegen.

Für Rückfragen: Sozialamt Westerburg, Tel. 02663 291-303 oder -309, E-Mail sozialamt@vg-westerburg.de

A – Persönliche Daten zur/zum Leistungsberechtigten

Folgende Leistungen werden bezogen

B – Beantragte sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG

Mehrfachauswahl möglich. Bitte legen Sie zu jeder Auswahl eine entsprechende Bescheinigung vor.
Bitte beschreiben Sie kurz, wofür die Leistung benötigt wird.

Nachweise

Bitte legen Sie zu jeder beantragten Leistung eine entsprechende Bescheinigung vor – bei der Erstausstattung für Schwangere insbesondere den Mutterpass.

Mehrere Dateien möglich (PDF, JPG oder PNG, je bis 10 MB).

Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

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Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags durch das Sozialamt der Verbandsgemeinde Westerburg verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Angaben werden nach Übernahme in das Fachverfahren, spätestens 90 Tage nach der Übermittlung, vom Formularserver gelöscht.
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