Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Sonstige Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.
Der Antrag ist nur bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle notwendigen Dokumente und Nachweise vorliegen.
Für Rückfragen: Sozialamt Westerburg, Tel. 02663 291-303 oder -309, E-Mail sozialamt@vg-westerburg.de
A – Persönliche Daten zur/zum Leistungsberechtigten
Folgende Leistungen werden bezogen
B – Beantragte sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
Bitte beschreiben Sie kurz, wofür die Leistung benötigt wird.
Bitte legen Sie zu jeder beantragten Leistung eine entsprechende Bescheinigung vor – bei der Erstausstattung für Schwangere insbesondere den Mutterpass.
Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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