Der Fragebogen zur Überprüfung zum Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dient dazu, die Bedürftigkeit von Asylsuchenden festzustellen. Gemäß § 7 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, von dem Leistungsberechtigten und den im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen vor Eintritt von Leistungen aufgebraucht werden.
Der Antrag ist nur bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig und leserlich aus. Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle notwendigen Dokumente und Nachweise vorliegen. Für Rückfragen können Sie sich an das Sozialamt Westerburg wenden: Tel. 02663/291 – 303 oder -309 / E-Mail: Sozialamt@vg-westerburg.de
A – Persönliche Daten zur Leistungsempfänger
Folgende Leistungen werden bezogen:
A.1 – Zum Haushalt gehören folgende Personen
A.2 – Unterhaltspflichtige Personen außerhalb des Haushaltes
Art der Einkünfte: Es sind sämtliche Einkünfte der Eltern / Kinder anzugeben. Fügen Sie bitte Nachweise (z.B. Rentenbescheide, Kindergeld usw.) bei.
B – Wirtschaftliche Verhältnisse der Bedarfsgemeinschaft nach § 19 Abs. 3 und 4 SGB XII
Es sind sämtliche Einkünfte anzugeben. Fügen Sie bitte Nachweise (z.B. Rentenbescheid, Lohn-/ Gehaltsabrechnung, Nachweis über Zinseinkünfte etc.) bei.
C – Wirtschaftliche Belastungen der Bedarfsgemeinschaft
Fügen Sie bitte Nachweise bei.
Haus- und Wohnungseigentum
Haus-/Wohnungseigentum bzw. Mietwohnung
Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, z.B. Alterssicherung, Lebens-, Private Kranken-, Unfall-, Sterbegeld-, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Beiträge zu Berufsverbänden
D – Vermögensverhältnisse des Ehegatten und der minderjährigen unverheirateten Kinder
Hinweis: Wer Sozialhilfe beansprucht, muss bei der Feststellung der Leistungsvoraussetzungen mitwirken. Über den Einsatz oder die Verwertung von Vermögen entscheidet der Sozialhilfeträger. Nachweise sind beigefügt.
1. Ich / Wir habe(n) folgendes Vermögen
Ich/Wir habe in den letzten 10 Jahren folgendes Vermögen (z.B. Barvermögen, Wertpapiere, Haus- oder Grundbesitz)
Ich / Wir versichern, dass die von mir/uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
Ich/Wir verpflichte mich/uns Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unaufgefordert und unverzüglich der Verbandsgemeinde Westerburg mitzuteilen.
Nachweise über Einkommen und Belastungen sind beigefügt.
Mit Maus oder Finger im Feld unterschreiben
Mit Maus oder Finger im Feld unterschreiben