Mitteilungsverordnung – Kreditorendaten

Meldepflichtige Daten gemäß Mitteilungsverordnung: Übermittlung fehlender Kreditoren-Stammdaten an die Verbandsgemeindekasse.

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Bitte wählen Sie aus, ob es sich bei dem im Anschreiben genannten Zahlungsempfänger um eine natürliche Person (z. B. Privatperson, Einzelunternehmer*in) oder eine juristische Person (z. B. GmbH, Verein, Körperschaft) handelt.
Bei natürlicher Person: Vor- und Nachname. Bei juristischer Person: Firmenname laut Anschreiben.
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Datenschutzhinweise

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Mitteilungsverordnung verarbeitet und an die zuständige Verbandsgemeindekasse übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Meldung an das Finanzamt). Die Angaben werden nach Übernahme in das Fachverfahren, spätestens 90 Tage nach der Übermittlung, vom Formularserver gelöscht.
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