SEPA-Lastschriftmandat für die Verbandsgemeindekasse Westerburg

SEPA-Lastschriftmandat zur Ermächtigung des Bankeinzugs für Kassenzeichen der Verbandsgemeinde Westerburg (Gewerbesteuer, Wasser/Abwasser, Mieten, etc.)

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Verbandsgemeindekasse
Neumarkt 1
56457 Westerburg

Gläubiger-Identifikationsnummer der Verbandsgemeinde Westerburg: DE43ZZZ00000034309

Ich / Wir ermächtigen die Verbandsgemeindekasse Westerburg, Zahlungen von meinem / unserem Konto einzuziehen.

Gleichzeitig weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Verbandsgemeindekasse Westerburg auf mein / auf unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann / können. Es gelten dabei die mit meinem / unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kassenzeichen der Verbandsgemeinde Westerburg

# Kassenzeichen Das Kassenzeichen kann Festsetzungen enthalten für:
1
max. 8 Zeilen

Angaben zum Kontoinhaber

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Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriften ist freiwillig. Sie können Ihre Ermächtigung jederzeit widerrufen. Zur Durchführung des Lastschriftverfahrens ist es erforderlich, dass Ihre personenbezogenen Daten in unseren Datenbanken gespeichert und verarbeitet werden. Hierfür gilt das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Es muss von Ihnen sichergestellt werden, dass das benannte Konto für die einzuziehenden Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin die erforderliche Deckung aufweist. Andernfalls ist Ihr Kreditinstitut nicht verpflichtet, eine Lastschrift einzulösen. Jede Änderung der Bankverbindung muss vom Kontoinhaber sofort und schriftlich der Verbandsgemeindekasse Westerburg mitgeteilt werden.

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