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Terminvergabe

Barrierefreie Online-Terminvergabe: was für Kommunen wirklich gilt

7 Min. Lesezeit

Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Juni 2025 wirksam wurde, taucht es in fast jedem Angebot für kommunale Software auf. Für die meisten kommunalen Online-Dienste ist es allerdings nicht das maßgebliche Gesetz. Wer seine Terminvergabe daran ausrichtet, prüft möglicherweise die falsche Anforderungsliste — und übersieht Pflichten, die schon seit Jahren gelten.

Zwei Regelwerke, zwei Adressatenkreise

Das BFSG setzt den European Accessibility Act um. Es richtet sich an Wirtschaftsakteure: Hersteller, Händler und Dienstleister, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen am Markt anbieten. Hoheitliches Verwaltungshandeln gehört nicht zu seinem Kern.

Für Websites und Online-Dienste öffentlicher Stellen gilt stattdessen die EU-Richtlinie 2016/2102, die sogenannte Web Accessibility Directive. In Deutschland ist sie zweistufig umgesetzt: für Bundesbehörden über das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0, für Länder und Kommunen über die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze und die dazugehörigen Landesverordnungen. Die Fristen dafür sind längst abgelaufen — für bestehende Websites bereits im September 2019.

Für eine kommunale Terminvergabe heißt das in aller Regel: Maßgeblich ist das Landesrecht Ihres Bundeslandes, nicht das BFSG. Technisch verweisen beide Wege ohnehin auf denselben Standard, die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits die WCAG in Konformitätsstufe AA referenziert. Inhaltlich liegen die Anforderungen also nah beieinander — die Zuständigkeit, die Fristen und die Durchsetzungswege unterscheiden sich aber.

Welches Landesgesetz und welche Landesverordnung für Sie gelten, sollten Sie einmal verbindlich klären lassen. Das ist keine Formalie: Davon hängt ab, an welche Schlichtungsstelle sich Bürgerinnen und Bürger wenden können und was in Ihrer Barrierefreiheitserklärung stehen muss.

Wenn Ihre Kommune daneben wirtschaftlich tätig ist — Stadtwerke, ein Ticketverkauf, ein Onlineshop —, kann für diesen Teil zusätzlich das BFSG einschlägig sein. Die Frage ist dann nicht "entweder oder", sondern welcher Dienst unter welches Regime fällt.

Die zwei Pflichten, die am häufigsten fehlen

Unabhängig von der Technik verlangt das Regelwerk zwei Dinge, die in der Praxis oft schlicht vergessen werden:

Eine Barrierefreiheitserklärung. Sie muss erreichbar sein, den Konformitätsstand benennen, nicht barrierefreie Inhalte konkret aufführen und begründen. Eine Erklärung, die pauschal "barrierefrei" behauptet, ist keine.

Ein Feedback-Mechanismus. Nutzerinnen und Nutzer müssen Barrieren melden können und eine Antwort bekommen. Dazu gehört der Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren, wenn die Antwort ausbleibt oder nicht zufriedenstellt.

Beides kostet wenig Aufwand und ist der erste Punkt, den eine Prüfung ansieht.

Wo Terminkalender praktisch scheitern

Der interessantere Teil ist die Umsetzung. Terminbuchung ist deshalb schwierig, weil sie fast immer aus einem Kalender, einer Zeitauswahl und einem Formular besteht — drei Bauteile, die je eigene Fallstricke haben.

Der Kalender ist nicht mit der Tastatur bedienbar

Ein Datumsraster, das nur auf Mausklicks reagiert, schließt jeden aus, der mit Tastatur oder Screenreader arbeitet. Prüfen lässt sich das in dreißig Sekunden: Tabulator drücken und versuchen, ohne Maus einen Termin zu buchen. Wenn Sie dabei hängen bleiben, bleiben andere es auch.

Wichtig ist außerdem eine sichtbare Fokusmarkierung. Viele Designs entfernen den Fokusrahmen aus ästhetischen Gründen — damit ist der Kalender für Tastaturnutzer unbenutzbar, selbst wenn er technisch funktioniert.

Verfügbarkeit wird nur über Farbe transportiert

Grün heißt frei, rot heißt belegt: Das ist die häufigste Barriere überhaupt. Farbe darf die Information begleiten, aber nie allein tragen. Es braucht eine Textalternative — "3 Termine verfügbar", "ausgebucht" — die auch ein Screenreader vorliest.

Änderungen werden nicht angesagt

Wenn nach der Auswahl eines Datums die Liste der Uhrzeiten nachgeladen wird, passiert für sehende Nutzer sichtbar etwas. Ein Screenreader bemerkt davon nichts, solange der Bereich nicht als aktualisierbar ausgezeichnet ist. Ohne diese Ansage wirkt die Seite, als sei der Klick ins Leere gegangen.

Das Zeitlimit läuft unbemerkt ab

Terminsysteme reservieren einen Slot für einige Minuten, damit er nicht doppelt vergeben wird. Für Menschen, die langsamer tippen, eine Vorlesefunktion nutzen oder Unterstützung brauchen, ist eine knappe Frist ein echtes Ausschlusskriterium. Die WCAG verlangen hier, dass Zeitlimits verlängerbar oder abschaltbar sind — mindestens muss rechtzeitig gewarnt werden.

Fehlermeldungen sind nur rot

"Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe" in roter Schrift am Formularrand hilft niemandem. Eine gute Fehlermeldung benennt das betroffene Feld, sagt konkret was fehlt, und führt den Fokus dorthin.

Das CAPTCHA ist die Endstation

Ein rein visuelles CAPTCHA vor der Buchung macht den gesamten vorherigen Aufwand zunichte. Wenn Spam-Schutz nötig ist, braucht es eine Alternative — serverseitige Prüfungen, zeitbasierte Verfahren oder ein Honeypot-Feld sind für eine Terminbuchung meist ohnehin wirksamer als ein Bilderrätsel.

Eine Prüfliste für die Abnahme

Wenn Sie ein System beschaffen oder abnehmen, lassen sich diese Punkte ohne Fachwerkzeug prüfen:

PrüfungSo testen Sie
TastaturbedienungKompletter Buchungsvorgang nur mit Tabulator und Enter
Fokus sichtbarIst bei jedem Schritt erkennbar, wo Sie stehen?
ZoomAuf 200 % vergrößern — bleibt alles bedienbar?
Farbe alleinBildschirm auf Graustufen — ist noch alles verständlich?
ZeitlimitFormular offen liegen lassen, dann absenden
FehlerAbsichtlich Felder leer lassen, Meldung prüfen
ErklärungGibt es eine Barrierefreiheitserklärung mit Meldeweg?
Diese sieben Punkte finden erfahrungsgemäß den größten Teil der praktisch relevanten Barrieren. Eine vollständige Konformitätsprüfung ersetzen sie nicht.

Barrierefreiheit ist kein Nachrüstthema

Der teuerste Weg ist, ein fertiges System einzukaufen und Barrierefreiheit anschließend zu beauftragen. Tastaturbedienung und Fokusführung stecken in der Grundstruktur einer Oberfläche; sie lassen sich nicht nachträglich darüberlegen.

Deshalb gehört die Anforderung in die Ausschreibung, und zwar konkret: Verweis auf EN 301 549 beziehungsweise WCAG AA, Vorlage einer Konformitätserklärung, und das Recht, die oben genannten Punkte bei der Abnahme selbst zu prüfen.

Die Terminvergabe in KommApps ist auf Tastaturbedienung, sichtbare Fokusführung und Textalternativen zur Farbcodierung ausgelegt. Für die Abnahme empfehlen wir trotzdem die Prüfliste oben — eine Selbstauskunft ersetzt keinen eigenen Test.

Was in die Ausschreibung gehört

Erfahrungsgemäß nützt die Anforderung "muss barrierefrei sein" wenig — sie ist nicht prüfbar und wird entsprechend beantwortet. Belastbar wird sie erst durch drei Bestandteile:

Der Standard. Nennen Sie EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung beziehungsweise die WCAG in Stufe AA, statt allgemein von Barrierefreiheit zu sprechen. Damit steht fest, woran gemessen wird.

Der Nachweis. Verlangen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit für das angebotene Produkt, die nicht barrierefreie Teile konkret benennt. Ein Anbieter, der ausnahmslos volle Konformität behauptet, hat entweder nicht geprüft oder prüft anders als Sie.

Das Prüfrecht. Halten Sie fest, dass Sie die Konformität bei der Abnahme selbst oder durch Dritte prüfen dürfen und dass festgestellte Barrieren nachzubessern sind. Ohne diesen Punkt bleibt der Nachweis eine Selbstauskunft.

Sinnvoll ist außerdem, den kompletten Buchungsvorgang zum Prüfgegenstand zu machen — nicht nur die Startseite. Barrieren stecken erfahrungsgemäß im dritten Schritt eines Formulars, nicht auf der Einstiegsseite.

Der Vorgang endet nicht mit der Buchung

Ein Punkt, der bei Abnahmen fast immer durchrutscht: Zur Terminvergabe gehören Bestätigungsmail, Erinnerung, Terminänderung und Absage. Wenn die Buchungsstrecke barrierefrei ist, die Bestätigungsmail aber nur aus einer Grafik besteht oder der Absage-Link nur in einem Bild steckt, ist der Vorgang trotzdem nicht nutzbar.

Prüfen Sie deshalb auch:

  • Ist die Bestätigungsmail als Text lesbar, nicht nur als HTML-Grafik?
  • Funktioniert der Absage- oder Änderungslink ohne erneutes Anmelden?
  • Sind Terminunterlagen als PDF barrierefrei ausgezeichnet, oder sind es Scans?
Gerade der letzte Punkt ist verbreitet: Ein eingescanntes Merkblatt ohne Textebene ist für einen Screenreader ein leeres Blatt. Wenn Sie Unterlagenlisten anhängen, sollten sie als echter Text vorliegen.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für unsere Terminvergabe? Für hoheitliches Verwaltungshandeln in aller Regel nicht. Maßgeblich sind die Vorgaben für öffentliche Stellen nach Landesrecht. Für wirtschaftliche Betätigungen Ihrer Kommune kann das anders sein — das sollten Sie einzeln klären.

Welche Konformitätsstufe müssen wir erreichen? Der technische Bezugspunkt ist EN 301 549, die WCAG Stufe AA referenziert. Was davon in Ihrem Bundesland verbindlich ist, regelt die Landesverordnung.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay? Nein. Overlays beheben Strukturprobleme nicht und werden von Betroffenenverbänden überwiegend abgelehnt. Sie ersetzen keine barrierefreie Umsetzung.

Muss auch Leichte Sprache angeboten werden? Für öffentliche Stellen sind Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache regelmäßig vorgesehen — der genaue Umfang steht in der für Sie geltenden Verordnung.

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