Friedhofsgebühren kalkulieren: warum die Zahlen so selten stimmen
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Friedhöfe gehören zu den kommunalen Einrichtungen mit dem größten Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Gebührenkalkulation. Der Anspruch ist eine periodengerechte Kostendeckung. Die Wirklichkeit ist häufig eine Gebührentabelle, die vor Jahren fortgeschrieben wurde, ein bekannter Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und die berechtigte Frage der Politik, wie er zustande kommt.
Die Antwort ist selten Nachlässigkeit. Sie liegt in den Besonderheiten der Sache.
Warum Friedhöfe schwer zu kalkulieren sind
Die Leistung erstreckt sich über Jahrzehnte. Ein Nutzungsrecht wird einmal bezahlt und läuft dann zwanzig, fünfundzwanzig oder dreißig Jahre. In dieser Zeit fallen Kosten an — Pflege der Wege, Grünflächen, Wasserstellen, Hecken —, die dem Vorgang zuzurechnen sind, aber viel später anfallen als die Einnahme.
Die Auslastung sinkt strukturell. Der Anteil der Urnenbestattungen wächst seit Jahrzehnten, ebenso der Anteil pflegefreier Grabformen. Beide brauchen weniger Fläche. Die Fläche des Friedhofs bleibt aber gleich, und mit ihr der überwiegende Teil der Kosten. Weniger Nutzer teilen sich also denselben Aufwand.
Ein erheblicher Teil der Fläche ist nicht belegbar. Wege, Trauerhalle, Grünanlagen, Denkmäler, Kriegsgräber, geschlossene Abteilungen mit laufenden Ruhefristen. Wie diese Flächen behandelt werden, entscheidet über das Ergebnis der Kalkulation — und ist häufig gar nicht ausdrücklich entschieden.
Es gibt einen öffentlichen Anteil. Ein Friedhof ist auch Grünanlage und Ort des Gedenkens. Dieser Anteil ist kein Gebührentatbestand und gehört sachgerecht aus der Kalkulation heraus. Nur: Wie hoch ist er? Ohne eine ausdrückliche, begründete Festlegung ist er entweder null oder ein Bauchgefühl.
Die Daten, die typischerweise fehlen
Vor jeder Kalkulation stellt sich heraus, dass bestimmte Grundlagen nicht verfügbar sind. Fast immer sind es dieselben:
- Belegungsstand nach Grabart. Wie viele Grabstellen gibt es je Art, wie viele davon sind vergeben, wie viele frei, wie viele in Ruhefrist ohne Nutzungsrecht?
- Laufzeiten und Restlaufzeiten. Wann laufen wie viele Nutzungsrechte aus? Das bestimmt die Einnahmen der nächsten Jahre.
- Flächenanteile. Wie viel Quadratmeter entfallen auf belegbare Grabfelder, wie viel auf Wege und Grün, wie viel auf Sonderflächen?
- Verlängerungsquote. Welcher Anteil der auslaufenden Nutzungsrechte wird verlängert? Diese Zahl entscheidet über die künftige Auslastung, und sie ist fast nirgends bekannt.
Der Unterschied zwischen Kosten und Gebühr
Ein Missverständnis, das in fast jeder Diskussion auftaucht: Die Gebühr für eine bestimmte Grabart sei zu niedrig, weil die Kosten dieser Grabart höher lägen. Tatsächlich sind die meisten Friedhofskosten Gemeinkosten. Sie lassen sich einer einzelnen Grabstelle nicht direkt zurechnen, sondern nur über einen Schlüssel verteilen.
Die Wahl dieses Schlüssels ist eine Entscheidung, keine Rechnung. Verteilt man nach Fläche, werden Urnengräber günstig und Wahlgräber teuer. Verteilt man nach Anzahl der Bestattungsfälle, verschiebt sich das Verhältnis erheblich. Beides ist begründbar; wichtig ist, dass die Entscheidung bewusst getroffen und dokumentiert wird. Sie ist der Punkt, an dem eine Kalkulation angreifbar wird, wenn sie es nicht ist.
Was sich unabhängig von der Kalkulation verbessern lässt
Auch ohne eine vollständige Neukalkulation gibt es Stellen mit unmittelbarer Wirkung.
Auslaufende Nutzungsrechte rechtzeitig ansprechen. Wer Angehörige erst nach Ablauf anschreibt, verliert Verlängerungen, die bei früherer Ansprache zustande gekommen wären. Ein Vorlauf von sechs bis zwölf Monaten verändert die Verlängerungsquote spürbar.
Adressen pflegen. Ein erheblicher Teil der Anschreiben zu auslaufenden Rechten kommt als unzustellbar zurück. Jede nicht erreichbare Adresse ist eine verlorene Verlängerung und später eine aufwendige Recherche vor der Einebnung.
Nebenleistungen vollständig erfassen. Grabaushub, Beisetzung, Nutzung der Trauerhalle, Verwaltungsgebühr, Genehmigung des Grabmals. Was nicht erfasst wird, wird nicht berechnet — und fällt in der Kostenrechnung trotzdem an.
Freie Grabstellen kennen. Eine Verwaltung, die nicht weiß, welche Stellen vergeben werden können, vergibt sie nicht. Das ist der lautloseste Einnahmeverlust von allen.
Der Zusammenhang mit der Satzung
Eine Kalkulation zeigt regelmäßig, dass die Satzung Fälle nicht regelt, die vorkommen: Was gilt bei vorzeitiger Rückgabe? Wie wird bei Nachbestattung verlängert und was kostet das? Wer trägt die Kosten der Einebnung, wenn niemand mehr erreichbar ist? Gibt es die Grabart überhaupt noch, die in der Gebührentabelle steht?
Diese Fragen tauchen in der Kalkulation als Datenlücken auf. Sie zu schließen ist Satzungsarbeit, nicht Rechenarbeit — und beides sollte im selben Vorgang stattfinden, sonst kalkuliert man einen Zustand, den man kurz darauf ändert.
Häufige Fragen
Wie oft sollte neu kalkuliert werden? Die Kalkulationszeiträume sind landesrechtlich geregelt und liegen üblicherweise bei wenigen Jahren. Praktisch entscheidend ist, dass die Datengrundlage laufend gepflegt wird — dann ist die nächste Kalkulation eine Auswertung und keine Erhebung.
Muss ein Friedhof kostendeckend sein? Das ist zunächst eine Frage des Landesrechts und dann eine politische Entscheidung. Wichtig ist, den öffentlichen Anteil ausdrücklich zu bestimmen, statt ihn als unerklärten Fehlbetrag entstehen zu lassen.
Was ist mit Kriegsgräbern? Sie unterliegen eigenen Regelungen und gehören nicht in die Gebührenkalkulation für Wahl- und Reihengräber. Sie sollten flächenmäßig ausgewiesen und herausgerechnet werden.
Lohnt sich die Digitalisierung des Grabregisters allein für die Kalkulation? Meist rechnet sie sich schon über die Verlängerungen und die auffindbaren freien Grabstellen. Die Kalkulationsgrundlage ist dann ein Nebenprodukt — allerdings eines, das sonst jedes Mal neu von Hand erhoben werden müsste.