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Terminvergabe

Wie lang darf ein Termin sein? Taktung, Puffer und die Realität am Schalter

4 Min. Lesezeit

Die Frage kommt in jedem Einführungsprojekt, meist in der zweiten Sitzung: Wie lang setzen wir einen Termin an? Die übliche Antwort ist eine Zahl, auf die man sich einigt — fünfzehn Minuten, weil das rund ist. Ein halbes Jahr später hat das Bürgerbüro entweder chronisch Verspätung oder auffällig viele Leerlaufzeiten, und niemand weiß genau, warum.

Der Grund ist, dass eine einzige Zahl zwei verschiedene Dinge abbilden soll: die Zeit, die der Vorgang braucht, und die Zeit, die zwischen zwei Bürgern vergeht.

Vorgangsdauer ist nicht Terminlänge

Zwischen dem Aufruf des einen und dem Beginn des nächsten Vorgangs passiert mehr, als in der Rechnung meist auftaucht:

  • der Weg von der Wartezone zum Platz,
  • Begrüßung, Identifizierung, Klärung des Anliegens,
  • der eigentliche Vorgang,
  • Abschluss, Gebühr, Beleg, Verabschiedung,
  • Nachbereitung am Platz, bevor der nächste aufgerufen werden kann.
Wenn ein Vorgang laut Erfahrung acht Minuten dauert, sind das die mittleren drei Punkte. Der Rest kommt hinzu und liegt erfahrungsgemäß bei zwei bis vier Minuten. Ein Raster, das nur die Vorgangsdauer abbildet, gerät deshalb systematisch in Verzug — nicht wegen einzelner Ausreißer, sondern strukturell, bei jedem Termin ein wenig.

Nicht der Mittelwert entscheidet

Der zweite Fehler ist, mit dem Durchschnitt zu planen. Bei einem Mittelwert von zehn Minuten dauert etwa die Hälfte der Vorgänge länger. Jede Überschreitung schiebt alle folgenden Termine nach hinten, jede Unterschreitung wird nicht gutgeschrieben, weil der nächste Bürger erst zu seiner Zeit erscheint. Verspätung addiert sich, Vorsprung nicht.

Brauchbarer ist, das Raster so zu wählen, dass ein deutlicher Teil der Vorgänge hineinpasst — als Faustregel etwa vier von fünf. Die restlichen Fälle überziehen, und dafür braucht es Puffer. Wer stattdessen den Mittelwert nimmt, plant von vornherein damit, dass jeder zweite Termin den Zeitplan verletzt.

Die Zahlen dafür müssen Sie nicht schätzen. Jedes Aufrufsystem, das Beginn und Ende eines Vorgangs erfasst, liefert die tatsächliche Verteilung je Vorgangsart nach wenigen Wochen.

Vorgangsarten trennen, aber nicht zu fein

Eine Ummeldung, eine Passbeantragung mit Fotoabgleich und eine Beglaubigung haben grundverschiedene Dauern. Sie in dasselbe Raster zu zwingen, erzeugt entweder Verspätung oder Leerlauf — je nachdem, welcher Vorgang gerade kommt.

Die Lösung ist, die Terminlänge an der Vorgangsart festzumachen. Die Falle dabei ist Übertreibung: Ein Katalog mit vierzig Vorgangsarten ist für den Bürger nicht mehr bedienbar. Er wählt dann irgendetwas Passendes, und die Zuordnung wird ungenau — womit der Vorteil verloren geht.

Bewährt hat sich eine Gliederung in wenige Gruppen, die sich in der Dauer deutlich unterscheiden, mit sprechenden Bezeichnungen aus der Sicht des Bürgers. Nicht die interne Vorgangsbezeichnung, sondern das Anliegen: nicht Fortschreibung Melderegister, sondern Wohnsitz ummelden.

Wohin mit dem Puffer

Der übliche Reflex ist, einen Puffer ans Ende des Vormittags zu legen. Das hilft wenig, weil die Verspätung dann bereits den ganzen Vormittag gewirkt hat: Wer um 11:15 Uhr kommt, wartet, auch wenn um 12:00 Uhr eine freie halbe Stunde steht.

Wirksamer ist, den Puffer zu verteilen — etwa ein freies Zeitfenster pro Stunde oder ein Fenster nach jeweils vier Terminen. Das kostet dieselbe Kapazität, wirkt aber dort, wo der Rückstand entsteht. Der Nebeneffekt: Die freien Fenster lassen sich für Laufkundschaft nutzen, die ohnehin kommt.

Ein zweiter Puffer gehört an den Tagesanfang. Der erste Termin des Tages beginnt selten pünktlich, weil Rechner hochfahren, Kassen geöffnet und Übergaben besprochen werden.

Die Kapazität hängt an den Menschen, nicht am Raster

Ein Raster kann nur ausgeben, was besetzt ist. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig unterschätzt:

Pausen und Abwesenheiten gehören ins System. Wenn Urlaub, Fortbildung und Krankheit nicht abgebildet sind, werden Termine für Zeiten vergeben, in denen niemand da ist. Das Ergebnis ist schlimmer als ein zu enges Raster, weil der Bürger mit bestätigtem Termin vor verschlossener Tür steht.

Nicht jeder Platz kann jeden Vorgang. Wo Qualifikationen unterschiedlich sind oder bestimmte Vorgänge an ein Gerät gebunden sind, muss das Raster das abbilden. Sonst wird ein Termin vergeben, den nur eine bestimmte Person bedienen kann — und die ist an dem Tag nicht im Dienst.

Nachjustieren, und zwar mit Zahlen

Ein Raster ist keine einmalige Entscheidung. Sinnvoll ist, nach etwa drei Monaten drei Werte anzusehen:

  1. Anteil der Termine, die überzogen haben, je Vorgangsart. Liegt er dauerhaft über einem Viertel, ist das Raster zu eng.
  2. Durchschnittliche Verspätung im Tagesverlauf. Steigt sie bis zum Mittag stetig an, fehlt Puffer, nicht Zeit pro Termin.
  3. Anteil ungenutzter Zeitfenster. Liegt er hoch, während gleichzeitig Vorlaufzeiten lang sind, stimmt die Verteilung zwischen den Vorgangsarten nicht.
Diese drei Zahlen beantworten die Ausgangsfrage besser als jede Diskussion in der zweiten Sitzung.

Häufige Fragen

Sollen wir für alle Vorgangsarten dieselbe Länge nehmen? Nur wenn sich die Dauern tatsächlich kaum unterscheiden. Sobald ein Vorgang doppelt so lange dauert wie ein anderer, lohnt die Trennung.

Wie gehen wir mit Vorgängen um, die mehrere Anliegen kombinieren? Sinnvoll ist, bei der Buchung mehrere Anliegen zulassen und die Dauern addieren. Ohne das erscheint eine Familie mit vier Ummeldungen zu einem Fünfzehn-Minuten-Termin.

Was ist mit Laufkundschaft ohne Termin? Sie ganz auszuschließen ist selten durchsetzbar. Realistischer ist, einen festen Anteil der Kapazität dafür freizuhalten — und ihn zu kennen, statt ihn dem Zufall zu überlassen.

Wie schnell merken wir, ob eine Änderung wirkt? Bei üblichem Aufkommen reichen vier bis sechs Wochen für eine belastbare Aussage. Kürzere Zeiträume werden zu stark von Ferien, Feiertagen und Krankheitswellen überlagert.

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